Inkrafttreten der neuen F-Gase-Verordnung
In einer Veröffentlichung war zu lesen, dass die neue F-Gase-Verordnung 517/2014 ab dem 01.01.2015 gilt, dass aber eine nationale Umsetzung bis zum 01.01.2017 zu erfolgen hat. Welcher Termin ist denn nun bindend?
Die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 gilt ab 01.01.2015. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Eine Umsetzung in eine nationale Verordnung ist daher nicht direkt erforderlich.
Die Festlegung der Sanktionen im Falle von Verstößen gegen die Verordnung wird allerdings den Mitgliedstaaten überlassen. Die Strafen und Ordnungswidrigkeiten sind daher in einer nationalen Verordnung zu regeln und bis spätestens 01.01.2017 an die Kommission zu melden.
Die „alte“ F-Gase-Verordnung fand für Deutschland eine nationale Umsetzung in der Chemikalienklimaschutz-Verordnung. Diese Verordnung umfasst neben den Sanktionen auch einige nationale Regelungen zur Zertifizierung und zu Verschärfungen der Vorschriften.
Eine nationale Verschärfung der Vorschriften wird durch die neue F-Gase-Verordnung übrigens einfacher. Hintergrund ist, dass sich die neue Verordnung auf Artikel 192 bzw. 191 (Umweltschutz) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union stützt, welcher national strengere Regelungen zulässt.
Die EG-Verordnung aus dem Jahr 2006 basierte dagegen in vielen Punkten auf dem Artikel zur Verhinderung von Handelshemmnissen so dass in diesen Bereichen (Berichterstattung, Verwendungsverbote, Inverkehrbringen) national keine abweichende Regelung möglich war.