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Neue Kälteanlage mit dem Kältemittel R404A

Es wurde ja schon einiges zur Änderung der F-Gase-Verordnung berichtet. Darf ich eigentlich noch eine neue Kälteanlage mit dem Kältemittel R404A verkaufen?


Im Prinzip dürfen Sie Neuanlagen mit dem Kältemittel R404A bis Ende 2019 inverkehrbringen. Mit gutem Gewissen kann man allerdings schon heute keine R404A-Anlage mehr verkaufen. Die Überarbeitung der F-Gase-Verordnung ist praktisch abgeschlossen und es gilt als sicher, dass sie mit den bekannten Inhalten zum 1. Januar 2015 in Kraft treten wird. Die Neuregelung sieht vor, dass ab 1. Januar 2020 keine ortsfesten Kälteanlagen, die HFKW mit einem GWP von 2500 oder mehr enthalten, in den Verkehr gebracht werden dürfen. R404A fällt mit einem GWP-Wert von 3920 unter dieses Verbot. Als weitere Konsequenz ist die Verwendung von HFKW mit einem GWP-Wert ab 2500 zur Wartung und Instandhaltung von Kälteanlagen mit einer Füllmenge, die 40 t CO2 -Äquivalent oder mehr entspricht (das wären rund 10 kg R404A), ab 1.1.2020 untersagt. Bis zum 1. Januar 2030 dürfen allerdings unter gewissen Bedingungen noch aufgearbeitete und recycelte fluorierte Treibhausgase für die Instandhaltung oder Wartung bestehender Kälteanlagen verwendet werden. Damit wäre die Lebensdauer der R404A-Anlage auf etwa 15 Jahre begrenzt, wenn man einen Austausch des Kältemittels vermeiden möchte.   Als weitere Maßnahme wird die GWP-gewichtete HFKW-Menge, die jährlich in Verkehr gebracht werden darf, bis zum Jahr 2030 auf 21 % des heutigen Wertes reduziert. Die Folgen dieses „Phase-Down“ werden wahrscheinlich in Form von Preiserhöhungen bzw. Kältemittelverknappung spürbar werden. Vor dem derzeitigen gesetzlichen Hintergrund ist eine neue Kälteanlage mit dem Kältemittel R404A keinesfalls empfehlenswert.