Verkauf von Splitklimageräten
Wir haben per E-Mail eine Angebotsbroschüre einer großen Handelskette erhalten in der Splitklimageräte mit dem Kältemittel R410A angeboten werden. Das Angebot enthält keinen Hinweis darauf, dass die Anlage durch einen Fachbetrieb installiert werden muss, lediglich die kostenlose Anlieferung wird zugesichert. Ist das zulässig?
Aus unserer Sicht ist das nicht zulässig. Das Kältemittelgemisch R410A gehört zu den fluorierten Treibhausgasen gemäß Verordnung (EU) 517/2014. Artikel 11 Abs. 5 sagt zu diesem Thema eindeutig aus Nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen, die mit fluorierten Treibhausgasen befüllt sind, dürfen nur dann an Endverbraucher verkauft werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Installation von einem nach Artikel 10 zertifizierten Unternehmen ausgeführt wird. Da in diesem Fall sogar jeder Hinweis darauf fehlt, dass die Installation von einer Fachfirma übernommen werden muss, ist es schwer vorstellbar, dass sich das Handelsunternehmen tatsächlich darum kümmert, wer die Anlage installiert. Was Sie in einem solchen Fall unternehmen können? Informieren Sie die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Vielleicht nimmt die Behörde dies zum Anlass für eine Überprüfung des Unternehmens. Uns hat bei besagtem Angebot übrigens ein weiterer Punkt gestört. In der Beschreibung fehlte auch die Information, dass das Erzeugnis mit einem fluorierten Treibhausgas gefüllt ist. Die Pflicht, diese Angabe auch in Werbebroschüren aufzunehmen, gilt für Erzeugnisse und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP-Wert von 150 oder mehr enthalten.