Behandlung von Wärmepumpen nach F-Gase-Verordnung
In Anhang III „Verbote des Inverkehrbringens“ der Verordnung 517/2014[1] ist eine Reihe von Verboten für bestimmte Anlagenarten aufgeführt. Diese gelten beispielsweise ab 2020 für bestimmte Kälteanlagen mit Kältemittel mit einem GWP ≥ 2500 und ab 2025 für kleine Mono-Split-Klimageräte mit Kältemittel mit GWP ≥ 750. Wie sind bei diesen Verboten die Wärmepumpen einzuordnen?
Da in der gesamten Verordnung von „Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen“ die Rede ist, wird die Wärmepumpe als eigenständige Anlagenart behandelt und fällt in der Regel nicht unter einen der anderen beiden Begriffe.
Da in Anhang III der Verordnung 517/2014 die Wärmepumpen keine Erwähnung finden, gibt es keine besonderen Verbote für diese Art der Einrichtungen und sie können daher weiterhin mit allen fluorierten Treibhausgasen betrieben werden. Betroffen sind die Wärmepumpen allerdings auch von dem Phase-Down, also von der schrittweisen Verringerung der Menge an fluorierten Treibhausgasen und der damit voraussichtlich einhergehenden Verteuerung der Kältemittel, insbesondere derer mit hohem GWP-Wert.
Die Frage nach der Abgrenzung zwischen Wärmepumpe und Klimaanlage, bei Geräten die beide Funktionen erfüllen, wird vom Umweltbundesamt unter den häufig gestellten Fragen[2] wie folgt beantwortet:
„Können Luft/Wasser Wärmepumpen als Mono-Splitklimageräte angesehen werden?
Nein, nur Luft/Luft-Systeme sind von Anhang III Nr. 15 erfasst. Allerdings zählen umschaltbare Luft/Luft-Systeme, die manchmal als Wärmepumpe bezeichnet werden, zu den Mono-Splitklimageräten.“
Auch wenn die Wärmepumpen zurzeit nicht von speziellen Verboten betroffen sind, sollten für Neugeräte, soweit dies möglich ist, „natürliche“ Kältemittel eingesetzt werden. Dazu gibt es bereits zahlreiche Angebote auf dem Markt.
[1] F-Gase-Verordnung: VERORDNUNG (EU) Nr. 517/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 [2] Häufig gestellte Fragen zur F-Gase-Verordnung http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/fluorierte-treibhausgase-fckw/rechtliche-regelungen/haeufig-gestellte-fragen-zu-f-gas-verordnung/abschnitt-9-inverkehrbringensverbote