Zum Hauptinhalt springen

Verbote für A2L-Kältemittel?

Ich erfahren, dass die erst kürzlich auf den Markt gekommenen Kältemittel der A2L-Gruppe ab dem Jahr 2021 mit einem Verbot belegt werden – können Sie mir das bestätigen?


Konkrete Pläne für Verbote von A2L-Kältemittel ab dem Jahr 2021 sind uns nicht bekannt. Es  ist aber wahrscheinlich, dass es sich bei einigen neuen Gemischen nur um Übergangslösungen handeln wird. Es gibt allerdings  nach F-Gase-Verordnung bereits einige Verbote, die unter Umständen auch A2L-Kältemittel betreffen können (nachfolgend ein kleiner Auszug):
  • Es gibt bisher allgemeine Verbote für Kältemittel mit GWP-Wert über 2500 ab 1. Januar 2020.

  • Für mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kW gilt ab 2022 eine GWP-Grenze von 150. Damit scheiden auch viele A2L-Kältemittel für diese Anwendung aus.

  • Für Kühlgeräte und Gefrier­geräte für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen) ist der GWP-Wert ab 2022 auf 150 begrenzt.

Ein weiterer Einschnitt ist die Kältemittelverknappung durch den Phase-Down. Bis 2030 muss die GWP-gewichtete Menge an fluorierten Treibhausgasen, die jährlich in Verkehr gebracht werden darf, auf 21 % des Durchschnittswertes der Jahre 2009 – 2012 reduziert werden. Wenn man davon ausgeht, dass die benötigte Kältemittelmenge konstant bleibt, ist diese Reduktion nicht alleine dadurch zu erreichen, dass man in Anwendungen, in denen bisher R410A (GWP 2088) verwendet wurde, jetzt R32 (GWP 675) einsetzt. In der Diskussion ist zurzeit auch, inwieweit die Abbauprodukte das Kältemittels R1234yf ein umweltschädigendes Potenzial haben. Auch hier wären in der Folge Einschränkungen denkbar. Aus unserer Sicht sind somit die natürlichen Kältemitteln am besten für eine langfristige Planung geeignet. Von diesen Stoffen gehen allerdings besondere Gefahren aus, die berücksichtigt werden müssen.