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Treibhauspotentiale

Haben sich mit Inkrafttreten der neuen F-Gase-Verordnung die GWP-Werte der Kältemittel verändert?


Die Treibhauspotentiale haben sich mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/573 teilweise verändert.

Für Stoffe nach Anhang I Gruppe 1 (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe - HFKW) hat sich nichts geändert, es werden weiterhin die Treibhauspotentiale aus dem 4. IPCC-Bericht verwendet.
Für Stoffe nach Anhang I Gruppe 2 (perfluorierte Kohlenwasserstoffe – FKW) und für Stoffe nach Anhang II Gruppe 1 (ungesättigte teil(chlor)fluorierte Kohlenwasserstoffe - HFO) werden dagegen seit Inkrafttreten der neuen Verordnung die Werte aus dem 6. IPCC-Bericht verwendet. Das hat zur Folge, dass sich die Treibhauspotentiale für die reinen HFO und reinen FKW teils erheblich geändert haben. Dies hat auch Auswirkungen auf Kältemittelgemische, die diese Stoffe enthalten.

Beispiele:

  • Das Kältemittel R1234yf (HFO- Stoff aus Anhang II Gruppe 1) hatte bisher ein GWP von 4. Dieses hat sich jetzt auf 0,501 verringert.
  • Das Gemisch R513A (44 % R134a und 56 % R1234yf - Gemisch aus HFKW und HFO) hatte bisher ein GWP von 631. Dieses hat sich jetzt  auf 629,5. verringert.
  • Das Gemisch R508B (46 % R23 und 54 % R116 - Gemisch aus HFKW und FKW) hatte bisher ein GWP von 13.400, das sich jetzt auf 13.504 erhöht hat.

Gleiches gilt für Gemische, die Kohlenwasserstoffe enthalten. Propan wurde vorher mit einem GWP-Wert von 3 bewertet, der jetzt auf 0,02 herabgesetzt ist.

Viele Kältemittel müssen jetzt bezüglich des Treibhauspotentials neu bewertet werden. Ob bestehende Anlagen neu gekennzeichnet werden müssen, ist uns noch nicht bekannt.

Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes ist eine Liste mit den aktuellen Treibhauspotentialen zu finden: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/10594/dokumente/2024-03_treibhauspotentiale_gwp_ar4_ar5_vo2024-573_homepage_deutsch.pdf