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Zusammenfassung von zwei Kältekreisläufen zu einer Anwendung

Im Kollegenkreis ist jetzt die Diskussion entbrannt, wie die Füllmenge bei einer Kaskade zu berechnen ist. Konkret geht es um eine Kaskade mit 2,5 kg R134a in der Niederdruckstufe und mit 2,3 kg R410A in der Hochdruckstufe. Wenn es um die Bestimmung der Häufigkeit der Dichtheitskontrolle geht, müssen die Füllmengen der beiden Kreisläufe addiert werden oder kann man die Kreisläufe einzeln betrachten?


Die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) hat Beschlüsse zu Fragen hinsichtlich der Auslegung der F-Gase-Verordnung gefasst. Letztlich maßgebend ist aber die Entscheidung der Landesbehörde.

Die BLAC stellte fest, dass die Kältemittelkreisläufe einzeln betrachtet werden.

Kaskadenartige Kältesysteme, bei denen es durch eine Leckage nicht zum gleichzeitigen Entweichen der Kältemittel aus den beteiligten Kältemittelkreisläufen kommen kann, sind nicht als eine Anwendung zu betrachten. Folglich können bei der Ermittlung der Pflichten hinsichtlich der Dichtigkeitskontrollen, die Kältemengen der beteiligten Kreisläufe getrennt berücksichtigt werden. Dagegen sind mehrstufige Kälteanlagen, bei denen das Kältemittel der einzelnen Stufen in Verbindung steht, und diese damit gleichzeitig entweichen können, als eine Anwendung zu betrachten. Bei der Ermittlung der Pflichten hinsichtlich der Dichtigkeitskontrollen, müssen die Kältemengen aller beteiligten Stufen addiert werden.

Dieser Beschluss hat zwar keine bindende Wirkung, aber es ist davon auszugehen, dass sich die zuständigen örtlichen Behörden an diese Regelung halten werden.

In Ihrem Fall liegen beide Kreisläufe knapp unter dem CO2-Äquivalent von 5 t. Die von Ihnen beschriebene Anlage unterliegt damit nicht der Pflicht zur regelmäßigen Durchführung einer Dichtheitskontrolle.

Siehe auch www.lfu.bayern.de/analytik_stoffe/chemklimaschutzv/doc/blac_vollzugshilfe.pdf