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Ausrüstung und Kennzeichnung von Maschinenräumen

Eine Kälteanlage ist in einem Maschinenraum aufgestellt. Ist es erforderlich eine Not-Fernabschaltung außerhalb dieses Maschinenraums zu platzieren?   Muss der Maschinenraum besonders gekennzeichnet werden?


Die erste von Ihnen gestellte Frage lässt sich ziemlich einfach beantworten. In der DIN EN 378 Teil 3 „Aufstellungsort und Schutz von Personen“ wird im Kapitel 5.6 zur Not-Fernabschaltung folgendes ausgesagt: „Zum Abschalten der Kälteanlage muss außerhalb des Maschinenraums und in der Nähe seiner Tür eine Fernschaltung vorgesehen werden. Ein Schalter mit vergleichbarer Funktion muss an einer geeigneten Stelle innerhalb des Raumes vorgesehen werden. Die Schalter müssen den Anforderungen an Notschalter nach EN ISO 13850[1] und EN 60204-1[2] entsprechen.“ Zu Ihrer zweiten Frage liefert ebenfalls die  DIN EN 378 Teil 3 die passende Antwort. Es wird gefordert, dass Warnhinweise an Maschinenräume anzubringen sind. Nachfolgend der Auszug aus der Norm: Maschinenräume müssen als solche an den Eingängen deutlich gekennzeichnet sein, zusammen mit dem Warnhinweis, dass unbefugte Personen den Raum nicht betreten dürfen und dass Rauchen, offenes Feuer oder Flammen verboten sind. Zusätzlich müssen Warnhinweise angebracht werden, die Unbefugten das Betreiben der Anlage verbieten. Innerhalb des Personen-Aufenthaltsbereichs muss deutlich sichtbar ein Hinweis angebracht sein, in dem die bei einem Alarm zu befolgenden Maßnahmen angegeben sind. Zusätzlich muss der Hinweis angeben, dass bei einem Notfall nur befugte Personen, die mit der Vorgehensweise bei Notfällen vertraut sind, entscheiden dürfen, ob der Maschinenraum betreten werden darf.Kälteanlagen, die mehr als 10 kg Kältemittel der Klassen A3 und B3 enthalten und im Freien aufgestellt sind, müssen am Eingang zum beschränkten Bereich deutlich sichtbar gekennzeichnet sein, zusammen mit dem Warnhinweis, dass unbefugte Personen den Bereich nicht betreten dürfen und dass Rauchen, offene Flammen und andere potentielle Zündquellen verboten sind.
[1] EN ISO 13850 à Sicherheit von Maschinen - Not-Halt-Funktion - Gestaltungsleitsätze (ISO 13850:2015); Deutsche Fassung EN ISO 13850:2015 [2] DIN EN 60204-1 à Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 44/709/CDV:2014)