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Installation von Lüftungsanlagen

Wir haben vor kurzem eine Anfrage erhalten, bei der wir neben der Klimatisierung auch die Lüftung für ins¬gesamt drei Büro- und Besprechungsräume installieren sollen. Hinsichtlich der Brandschutz-, Hygiene- und Schallschutzvorschriften, welche bei Lüftungsanlagen zu beachten sind, stellt sich für uns grundsätzlich die Frage, ob wir als Kältefachbetrieb überhaupt Lüftungsanlagen planen und installieren dürfen.


Grundsätzlich dürfen Sie als Kälte-Klima-Fachbetrieb derartige Anlagen planen und installieren. Ihr Status als Fachfirma deckt die handwerks- und bauordnungsrechtlichen Rahmenanforderungen ab. Selbstverständlich ist es Ihre Aufgabe und Ihre Verpflichtung, sich und Ihre Beschäftigten in den sicherheits­relevanten Bereichen (wie beispielsweise Hygiene und Brandschutz) weiterzubilden. Ihren Kenntnisstand können Sie beispielsweise durch die Teilnahme an Seminaren erweitern und aktualisieren und mithilfe der Teilnahmezertifikate auch im Außenverhältnis dokumentieren. Seminare, die für die Planung und Installation von Lüftungsanlagen empfehlenswert sind, werden unter an­derem von der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik angeboten. Hier wären beispielsweise zu nennen:
  • T16: Lüftungs- und Klimasysteme; Grundlagen, Aufbau, Gestaltung, Effizienz, Optimierung

  • T18: Befeuchtungssysteme

  • T20: Messen, Steuern und Regeln von kälte- und raumlufttechnischen Anlagen

  • T21: Brandschutz

  • V9: Hygieneschulung nach VDI 6022

  • V12: Sachkundeseminar für Wartungspersonal an Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen

    Weitere Informationen finden Sie unter www.bfs-kaelte-klima.de