Wie geht es mit den H-FKW weiter?
Im April dieses Jahres wurde angekündigt, dass die neue F-Gase-Verordnung bis zur Jahresmitte verabschiedet werden sollte. Somit müsste ja langsam feststehen, welche Verbote konkret auf uns zukommen. Außerdem wurde auch über das „PFAS-Verbot“ berichtet. Wie geht es damit weiter?
Zum heutigen Zeitpunkt (zweite Augusthälfte 2023) kann die wichtige Frage, welche Inverkehrbringensverbote mit Inkrafttreten der neuen F-Gase-Verordnung auf die Branche zukommen, noch nicht beantwortet werden. Seit April 2023 werden die verschiedenen Entwürfe im Vermittlungsausschuss (Trilog) zwischen EU-Rat, -Parlament und -Kommission verhandelt. Der ursprüngliche Plan, die Verhandlungen bis Ende Juni unter der schwedischen Ratspräsidentschaft zu Ende zu bringen, konnte nicht eingehalten werden. Seit Juli wird die F-Gase-Verordnung unter spanischer Ratspräsidentschaft weiter verhandelt und vor der Sommerpause ist es nicht zu einer Einigung in allen offenen Punkten gekommen. Somit gehen die Verhandlungen im September weiter.
Zum PFAS-Verbot ist ebenfalls noch keine Entscheidung getroffen worden. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffgruppe umfasst mehr als 10.000 verschiedene Stoffe, die in zahllosen Produkten, von Dichtungswerkstoffen über Lebensmittelverpackungen bis hin zu Feuerlöschschäumen zu finden sind. Chemisch sind PFAS im weiteren Sinn organische Verbindungen verschiedener Kettenlängen, bei denen die Wasserstoffatome an mindestens einem Kohlenstoffatom vollständig Fluoratome ersetzt sind. Unter diese Definition fallen im Prinzip fast alle fluorierten Kältemittel einschließlich der HFOs.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) plant, über die REACH-Verordnung alle PFAS für die Verwendung als Kältemittel in stationären Anwendungen 18 Monate nach Inkrafttreten für Neuanlagen (bis auf ein paar Ausnahmen) zu verbieten – das könnte im Jahr 2027 sein. Die Verwendung für bestehenden Anlagen wäre dann noch weitere 12 Jahre möglich.
Das Vorhaben befindet sich zurzeit in der Konsultationsphase, das heißt bis spätestens 25. September 2023 können Kommentare abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollten allerdings auf einer fundierten Argumentation beruhen und können nur über ein Online-Formular in englischer Sprache eingereicht werden. Falls Sie also Einwände gegen das PFAS-Verbot haben, können Sie diese unter https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/72301/term eintragen. Dort finden Sie auch Details zu den geplanten Verboten.