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Fahrtenschreiber

Ab welchem zulässigen Gesamtgewicht müssen die Servicefahrzeuge unseres Kälteanlagenbauerfachbetriebes mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet werden?


Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t sind Fahrzeughalter und Fahrer verpflichtet, Aufzeichnungen über die Nutzung zu führen. Eine wichtige Ausnahme für den Handwerker gilt in der Nahzone: Die Beförderung von Materialien und Ausrüstungen, welche der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, ist im Umkreis von 50 km um den Firmensitz von dieser Pflicht freigestellt. Die EU hat sich jetzt auf neue Vorschriften zum Einsatz von digitalen Tachographen geeinigt. Sie sollen ab Entfernungen von 100 Kilometern und für Lastwagen ab 3,5 Tonnen Pflicht werden. Handwerker, die über einen Radius von 100 Kilometer hinaus zu Kunden fahren, müssen künftig bei Fahrten mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht einen digitalen Fahrtenschreiber einsetzen. Das Gesetz muss allerdings noch vom EU-Parlament und den 27 EU-Regierungen angenommen werden.