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Dichtheitsprüfung

Ich habe mich mit dem vollständigen Text der aktuell gültigen F-Gase-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 842/2006) befasst und dabei ist mir in § 3 Abs. 2 folgender Satz aufgefallen: „Nach der Reparatur eines Lecks werden die Anwendungen innerhalb eines Monats auf Dichtheit kontrolliert, um sicherzustellen, dass die Reparatur wirksam war.“ Muss tatsächlich 4 Wochen nach der Beseitigung einer Leckage nochmals die Dichtheit geprüft werden? Unsere Kunden wären sicher nicht begeistert.


Nein, die Dichtheitsprüfung muss nicht nach einem Monat durchgeführt werden. Gemeint ist mit dieser Formulierung eigentlich, dass die Dichtheitskontrolle spätestens nach einem Monat durchzuführen ist. Auch die Überprüfung unmittelbar nach der Reparatur, wie es gängige Praxis ist, liegt „innerhalb eines Monats“ und ist daher verordnungskonform. Das Umweltbundesamt erläutert hierzu hat auf seiner Internetseite in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen zur F-Gas-Verordnung“: „Es ist in den meisten Fällen ausreichend, wenn die Kontrolle auf Dichtheit direkt im Anschluss an eine Reparatur erfolgt. Damit würde die Kontrolle „innerhalb eines Monats“ erfolgen. Dieser Auslegung hat sich die Europäische Kommission angeschlossen. Lediglich wenn ein „Einlaufen“ der Anlage nach der Reparatur erforderlich ist, kann eine spätere Kontrolle erforderlich sein. Hierüber ist im Einzelfall zu entscheiden.“