Neue Regelungen ab 1. Januar 2011: Neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
Gibt es für das kommende Jahr wichtige Neuerungen für die betriebliche Praxis der Kälteanlagenbauer-Fachbetriebe?
Am 1. Januar 2011 ändern sich die Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben, da die neue Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) die bisherige BGV A2 ablöst.
Die neuen Regeln gelten in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht künftig aus zwei Komponenten: der Grundbetreuung, für die branchenspezifische Einsatzzeiten vorgegeben werden und der für jeden Betrieb zu ermittelnden betriebsspezifischen Betreuung. Statt starrer Einsatzzeiten ist somit die individuelle betriebliche Gefährdung maßgeblich für den Umfang der Betreuung.
http://www.dguv.de