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Absicherung von Verdichtern in Kälteanlagen

Wie muss eigentlich ein Verdrängungsverdichter mit einem Fördervolumen von mehr als 25 l/s (≙ 90 m³/h) abgesichert werden?


Eine Aussage zu Ihrer Frage findet man in der DIN EN 378 Teil 2 (Ausgabe 2012-08). Unter dem Punkt 6.2.6.2 Schutz der Kälteanlage gegen überhöhten Druck muss man sich anhand der Flussdiagramme durcharbeiten. Dabei kommt man in Bild 1 Teil B zu einem Verzweigungsfeld in dem die Frage, ob die Bedingung „Gesamt-Volumen­durchfluss < 25 l/s“ erfüllt ist, mit ja oder nein beantwortet werden muss.   In Ihrem Falle lautet die Antwort nein. Dies führt Sie zu zwei Lösungsmöglichkeiten, um die Anlage vor überhöhtem Druck zu schützen:   Möglichkeit 1:
Eine Druckentlastungseinrichtung, die in Kombination mit einem baumustergeprüften Druckbegrenzer bei überhöhtem Druck der Kälteanlage abbläst.   Möglichkeit 2:
Eine Druckentlastungseinrichtung für den Verdichter in Kombination mit einem Si­cherheitsdruckbegrenzer und ein zweiter paralleler, elektrisch in Reihe geschalteter baumustergeprüfter Druckbegrenzer.
  Bei der Möglichkeit 2 muss die Fußnote zu dem Wort „Verdichter“ beachtet werden. Diese lautet: Die Einstellung einer Druckentlastungseinrichtung für den Verdichter erfolgt übli­cherweise oberhalb des maximal zulässigen Druckes der Anlage und sollte daher nicht für den Schutz der Anlage oder andere Bauteile dienen, es sei denn, sie ist auf deren maximal zulässigen Druck eingestellt.   Mit anderen Worten benötigen Sie bei der Möglichkeit 1 folgende Sicherheitseinrich­tungen: Eine externe (von außen angebrachte) Druckentlastungseinrichtung (z. B. Überströmventil - ÜSV-, Sicherheitsventil - KSV - oder Berstscheibeneinrichtung), die in Kombination mit einem baumustergeprüften Druckbegrenzer (PZH) bei überhöh­tem Druck reagiert. Werden Druckentlastungseinrichtungen verwendet, um während des Betriebs einen überhöhten Druck auf der Hochdruckseite von ein- und zweistufig arbeitenden Anla­gen zu vermeiden, dann muss, wo durchführbar, eine Sicherheitsschalteinrichtung zur Druckbegrenzung verwendet werden, die den Druckerzeuger abschaltet, bevor irgendeine Druckentlastungseinrichtung anspricht.   Bei der Möglichkeit 2 ist die Druckentlastungseinrichtung im Verdichter selbst durch den Hersteller verbaut. Diese darf in der Regel nicht als Anlagenschutz verwendet werden. Also besteht diese Kombination nur aus 2 Sicherheitsschalteinrichtungen und zwar einem Druckbegrenzer (PZH) und einem Sicherheitsdruckbegrenzer (PZHH), jeweils baumustergeprüft. Ob nun eine zusätzliche externe Druckentlas­tungseinrichtung benötigt wird, geht aus der Norm nicht eindeutig hervor und bedarf der Klärung durch eine zugelassene Überwachungsstelle.