Fristverlängerung bei der Einführung des SEPA-Verfahrens
In der Januar-Ausgabe wiesen wir auf die verpflichtende Einführung des SEPA-Verfahrens für Betriebe und Vereine zum 1. Februar 2014 hin.
Für Privatleute gilt für die Einführung des SEPA-Verfahrens eine Frist bis 2016. Da viele Betriebe und Vereine noch nicht auf die SEPA-Umstellung vorbereitet sind, hat die Europäische Kommission nun einen Aufschub von einem halben Jahr bis zum 1. August 2014 gewährt. Überweisungen, die nicht im SEPA-Format getätigt wurden, werden bis dahin weiterhin angenommen. Trotz der verlängerten Frist sind alle Betriebe aufgerufen, die SEPA-Umstellung konsequent und zeitnah umzusetzen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Frist nochmals verlängert wird.