Monteure aus der Schweiz
Unser Firmensitz liegt nahe der schweizerischen Grenze. Daher ist unsere Firma öfter in der in der Schweiz tätig und wir haben jetzt auch einen Mitarbeiter eingestellt, der seine Prüfung (Fachbewilligung zum Umgang mit Kältemittel) in der Schweiz abgelegt hat, die in etwa der Zertifizierung gemäß § 5 der ChemKlimaschutzV entsprechen soll. Wird die Fachbewilligungen aus der Schweiz bei uns bzw. in der EU anerkannt?
Personen, die in der Schweiz mit Kältemitteln umgehen wollen, benötigen beim Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen oder bei der Entsorgung von Kältemitteln eine sogenannte Fachbewilligung. Dies ist in Art. 7 der Schweizer Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81[1]) geregelt.
Die Schweizer Fachbewilligung ist der in der EU geltenden Sachkunde der Kategorie 1 (DVO 2014/2067) nicht gleichgesetzt. Ihr Mitarbeiter aus der Schweiz kann demzufolge nicht einfach innerhalb der EU tätig werden. Er muss zunächst eine Zertifizierung nach § 5 ChemKlimaschutzV erlangen und dafür gegebenenfalls eine Prüfung ablegen.
Die Schweiz hat dagegen die in der EU geltende Sachkunde der Kategorie 1 als gleichwertige Qualifikation für die Fachbewilligung anerkannt. Es gibt dort keine Unternehmenszertifizierung für Betriebe, die am Kältemittelkreislauf arbeiten, es ist daher ausreichend, wenn das Fachpersonal im Besitz der Fachbewilligung ist. Somit kann eine deutsche Firma aus umweltrechtlicher Sicht relativ unkompliziert in der Schweiz tätig werden. Trotzdem muss natürlich die nationale Gesetzgebung beachtet werden. Die umweltrechtlichen Bestimmungen zum Umgang mit Kältemitteln und kältetechnischen Einrichtungen sind im Anhang 2.10 der schweizerischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung zu finden. Die EN 378 Teil 1 bis 4 gilt zwar auch in der Schweiz, aber in einer speziellen schweizerischen Version der SN-EN-378 mit gewissen Abweichungen.
Wenn dagegen eine Firma aus der Schweiz innerhalb der EU tätig werden will, ist dies weitaus komplizierter. Zum einen wird beim Einsatz von fluorierten Treibhausgasen die schweizerische Fachbewilligung nicht anerkannt. Weiterhin benötigt der Betrieb eine Betriebszertifizierung von der zuständigen Behörde. Diese ist ohne eine Niederlassung innerhalb der EU eigentlich nicht zu bekommen, da die deutschen Behörden nur für deutsche Firmen zuständig sind.
[1] Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen – siehe www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2005/478/de