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Neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230


 

Im Juni 2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung[1] im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht. Sie trat 20 Tage später in Kraft. Damit werden in den nächsten drei Jahren umfangreiche Änderungen zur Maschinensicherheit wirksam.

Die neue Maschinenverordnung darf noch nicht in vollem Umfang angewendet werden. Die Zeitpunkte, ab wann welcher Teil der neuen Maschinenverordnung angewendet werden muss, sind im Artikel 54 aufgeführt.

Auszug Artikel 54 - Inkrafttreten und Anwendung

Die folgenden Artikel gelten jedoch ab folgenden Zeitpunkten:

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 Artikel 26 bis 42 ab dem 14. Januar 2024

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 Artikel 50 Absatz 1 ab dem 14. Oktober 2023;

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 Artikel 6 Absatz 7, Artikel 48 und Artikel 52 ab dem 13. Juli 2023;

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 Artikel 6 Absätze 2 bis 6 und 11 sowie Artikel 47 und Artikel 53 Absatz 3 ab dem 14. Juli 2024.

Für alle anderen Artikel gilt eine Übergangsfrist von 42 Monaten.

Die neue EU-Maschinenverordnung ist ein Regelwerk zur Maschinensicherheit innerhalb der EU. Sie enthält Anforderungen an die Konstruktion und den Bau von Maschinenprodukten und damit auch für Kälte- und Klimaanlagen. Damit werden die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Maschinenprodukten auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Außerdem definiert die Verordnung Regeln für den freien Warenverkehr von Maschinenprodukten in der Europäischen Union.

Vor allem ersetzt die neue Maschinenverordnung die bisher gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der wesentliche Unterschied zwischen der Maschinenverordnung und der Maschinenrichtlinie ist ihre Verbindlichkeit. Die Richtliniegilt nicht verpflichtend und musste erst von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden (in Deutschland durch die 9. Produktsicherheitsverordnung). Dem entgegen ist die Maschinenverordnung nach Ablauf der Übergangsfristenunmittelbar für alle EU-Staaten gültig – also auch für Betriebe in Deutschland. Die neue Maschinenverordnung sieht einen Übergangszeitraumvon 42 Monaten vor und ist daher ab dem 21.01.2027 für das Inverkehrbringen von Maschinen auf dem Markt des Europäischen Wirtschaftsraums anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt verlieren die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42 und die 9. Produktsicherheitsverordnung ihre Gültigkeit.

Warum gibt es eine neue Maschinenverordnung?

Hauptgrund für die neue Verordnung ist die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik. Sie soll die neuen Anforderungen der Digitalisierung, funktionalen Sicherheit und selbstlernenden Systemen sowie der Cybersicherheit berücksichtigen. Daneben wurden die Inhalte der Maschinenverordnung an den sog. „Blue Guide“ (Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022) angepasst. Auch die Liste der Maschinenrichtlinie für Maschinen mit besonderen Konformitätsbewertungs-verfahren (bisher Anhang IV) wird in diesem Zuge aktualisiert.

Durch die rasche Weiterentwicklung der Digitalisierung treten immer wieder neue Risiken für die Maschinensicherheit auf, die die Maschinenrichtlinie bisher nicht (ausreichend) berücksichtigt. Daher soll die EU-Maschinenverordnung insbesondere folgende Sicherheitsrisiken minimieren:

  • Mensch-Roboter-Zusammenarbeit (Kollaborative Roboter – Cobots)
  • Mit dem Internet verbundene Maschinen
  • Auswirkungen von Software-Updates
  • Autonome Maschinen und Fernüberwachungsstationen

Des Weiteren soll die Maschinenverordnung den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Herstellende verringern, indem sie z. B. digitale Formate für die Betriebsanleitung ermöglicht. Durch die einheitlichen und EU-weit verbindlichen Regelungen soll zudem die Rechtssicherheit für Unternehmen steigen.

 


[1] VERORDNUNG (EU) 2023/1230 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates