Neue GGVSEB 2023
Zum Jahreswechsel ist wieder eine neue Fassung der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden die zum 1. Januar 2023 völkerrechtlich in Kraft getretenen Änderungen des ADR[1]/RID/ADN in innerstaatliches Recht übernommen. Die Übergangsfristen gestatten eine Anwendung der bisher geltenden Verordnung „ADR 2021“ bis zum 30. Juni 2023.
Die wesentlichen Regelungen für den Transport von Druckgasen (z. B. 1000 Punkte-Regel) wurden nicht verändert.
Bei Änderungen im Gefahrgutrecht ist eine Auffrischungsschulung erforderlich. Da die GGVSEB im Zweijahresrhythmus überarbeitet wird, ist auch eine Schulung in diesen Abständen erforderlich.
Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bietet am 2. Mai 2023 eine Unterweisung zur Sicherheit beim Gefahrguttransport als Online-Schulung an. Bei Interesse können Sie sich auf unserer Internetseite unter www.bfs-kaelte-klima.de → Bildung → Seminar → Verordnungen → V-SG informieren.
[1] Abkürzungen
ADR: seit 2021 Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road
RID: Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr
ADN: Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen