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Ökodesign-Richtlinie

Ich habe gehört, dass ab 1.1.2018 eine neue Verordnung für Kaltwassersätze in Kraft getreten ist, die die Ökodesign-Richtlinie ergänzt. Für welche Kaltwassersätze gilt diese? Gilt diese auch für Split-Klimageräte?


Die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) ist eine Rahmenrichtlinie und wird Schritt für Schritt durch weitere Verordnungen für bestimmte Gerätearten konkretisiert. Die ergänzenden Verordnungen für Kältemaschinen und Wärmepumpen sind in Bild 1 gezeigt.

 

Bild 1      Ökodesign-Richtlinie und zugehörige Verordnungen für Kältemaschinen und Wärmepumpen

 

Die Verordnung (EU) 2016/2281 gibt Grenzwerte vor, die ab dem 1.1.2018 einzuhalten sind. Sie gilt für Multisplit- und VRF-Klimageräte mit Kälteleistungen über 12 kW. Weiterhin ist sie für Kaltwassersätze für Klimaanwendungen mit Vorlauftemperaturen von > +2 °C und für Kaltwassersätze für Prozesskühlung mit Vorlauftemperaturen zwischen +2 °C und +12 °C anzuwenden. Für beide gilt die Obergrenze von 2 MW.

Diese neue Verordnung ergänzt die bestehenden Verordnungen (EU) 2012/206 für Raumklimageräte mit Leistungen bis 12 kW und (EU) 2015/1095 für Prozesskühler mit Vorlauftemperaturen von unter 2 °C.

Ab dem 1.1.2018 dürfen nur noch Geräte in der EU verkauft werden, die die in der Verordnung definierten Mindesteffizienzanforderungen erfüllen. Dabei sind neben den Herstellern auch die Unternehmen verantwortlich, die Geräte importieren und in den Verkehr bringen.

Das Bild 2 veranschaulicht wichtige Begriffe in der neuen Verordnung (EU) 2016/2281.

 

Bild 2      Abhängigkeiten zwischen den Begriffen in der Verordnung (EU) 2016/2281

Der Text der Verordnung kann unter http://eur-lex.europa.eu nachgelesen werden