Persönliche Schutzausrüstung
Welche persönliche Schutzausrüstung muss ich für die in unserer Firma tätigen Mechatroniker für Kältetechnik zur Verfügung stellen?
Auf Ihre Frage gibt es natürlich keine pauschale Antwort.
Der Entscheidung für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen muss eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber vorangehen. Hierbei handelt es sich um die Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, deren Beurteilung und die Ableitung entsprechender Maßnahmen.
Falls festgestellt wird, dass Maßnahmen gegen Gefährdungen ergriffen werden müssen, sind vor dem Einsatz der PSA auch andere Möglichkeiten zur Gefährdungsvermeidung in Betracht zu ziehen.
· Es ist zu prüfen, ob Stoffe oder Zubereitungen mit geringerem gesundheitlichem Risiko verwendet werden können.
· Ist das Auftreten von Gefahrstoffen in der Umgebungsatmosphäre nicht sicher auszuschließen, ist zu ermitteln, ob deren Grenzwerte eingehalten werden.
· Es müssen Schutzmaßnahmen an der Gefahrenquelle, wie zum Beispiel angemessene Be- und Entlüftung durchgeführt werden.
· Sofern die Gefährdung mit den genannten Maßnahmen nicht auszuschließen ist, sind individuelle Schutzmaßnahmen in Form von PSA einzusetzen.
Praktisch jede Person, die mit Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung an kältetechnischen Anlagen befasst ist, benötigt eine grundlegende Schutzausrüstung, die aus geeigneten Schutzhandschuhen und einem Augenschutz besteht. Dies wird sowohl in der DIN EN 378-3 als auch in der DGUV-Regel 100-500 Kapitel 2.35 gefordert.
Je nachdem welche Kältemittel zum Einsatz kommen und ob weitere Gefahren existieren (große Füllmengen, Aufstellung im Kellergeschoss usw.), können auch weitere Schutzausrüstung, wie z. B. Atemschutzgeräte erforderlich sein. Hinweise dazu finden sich z. B. in der der DIN EN 378-3 und in der DGUV-Regel 100-500 Kapitel 2.35.
Eine weitere wichtige Empfehlung gibt die DIN EN 378-3: „Bei Kälteanlagen, die Kältemittel der Gruppe A1 enthalten, sollte immer ein Atemschutzgerät mit Filter benutzt werden (der Filtereinsatz muss Schutz vor Zersetzungsprodukten bieten), wenn Schweiß- oder Lötarbeiten bei Vorhandensein von Kältemittel durchgeführt werden.“
Wenn FCKW, H-FKW oder auch HFO beim Schweißen oder Löten in offene Flammen oder an heiße Oberflächen gelangen, können sich giftige bzw. ätzende Zersetzungsprodukte bilden (z. B. Fluorwasserstoff, Carbonylhalogenide), die die Lunge schädigen. Gegen diese giftigen Stoffe kann man sich mit Atemschutzfiltern schützen. Geeignet sind Filter des Typs B mit der Kennfarbe grau. Es muss darauf hingewiesen werden, dass diese Masken nichtgegen die Gefahr des Sauerstoffmangels schützen!
Falls in einer Firma Atemschutzgeräte eingeführt werden sollen, bedarf dies weiterer Maßnahmen. Die richtige Maske muss ausgewählt, das Personal unterwiesen, eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden und eventuell ist sogar eine medizinische Untersuchung erforderlich. Ausführliche Information zu dieser Thematik findet man in verschiedenen DGUV-Vorgaben der Berufsgenossenschaften:
Da die Auswahl der richtigen Schutzausrüstung nicht einfach ist, wird wahrscheinlich eine Beratung, beispielsweise durch den arbeitsmedizinischen Betreuer, erforderlich sein.
DGUV Regel 112-190 | Benutzung von Atemschutzgeräten |
DGUV Information 212-190 | Klassifizierung und Auswahl von Atemschutzgeräten nach ISO-Standards |