Einbau von FI-Schutzschaltern
Bei einem Kunden soll eine steckerfertige Klimaanlage aufgestellt werden. Hierfür soll eine zusätzliche Steckdose installiert werden. Muss man vor jedem Steckdosenstromkreis einen RCD (FI-Schutzschalter) einbauen?
Die DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 regelt die Auswahl und die Ausführung der Schutzmaßnahmen. Sie ist gültig seit 01.06.2007 und ab dem 01.02.2009 verbindlich anzuwenden. In ihr wird auch der Einsatz von RCDs[1] geregelt. Für neu errichtete Wechselspannungssysteme ist ein zusätzlicher Schutz durch RCDs mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorzusehen, wenn
a) der Bemessungsstrom von Steckdosen nicht größer als 20 A oder
b) im Außenbereich Endstromkreise bis 32 A mit tragbaren Betriebsmitteln betrieben werden. Ausgenommen sind für den Fall
a) Steckdosen, die durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen ständig überwacht werden. (z.B. in einigen Industriebetrieben) In der deutschen Ausgabe der Norm wurde die Formulierung durch das Wort „ständig“ untermauert. Als „ständig überwacht“ gelten elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn sie von Elektrofachkräften instand gehalten werden und durch messtechnische Maßnahmen sichergestellt ist, dass Schäden rechtzeitig entdeckt und behoben werden können. Durch diese Überwachung soll jederzeit eine Abweichung vom Sollzustand erkannt werden. Dies bedeutet aber, dass häufiger als in der BGV A3 gefordert (vielleicht sogar täglich) eine Überprüfung der elektrischen Anlage erfolgen muss. Grundsätzlich sind somit (fast alle) Steckdosen bis 20 A (hierzu zählen auch die 16 A CEE Steckdosen) mit einem RCD zu schützen. Der Einsatz eines RCDs ist auch notwendig, wenn „nur“ eine Steckdose nachgerüstet wird. Für diese „neue“ Steckdose muss der zusätzliche Schutz realisiert werden, auch wenn sie direkt neben einer vorhandenen Steckdose angeordnet ist. Dies ist entweder möglich durch eine RCD-Schutzeinrichtung in einer Unterverteilung oder durch Verwenden von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in Steckdosenausführung (Personenschutzadapter) nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10). Diese Personenschutzadapter in Steckdosenausführung dürfen in diesem Fall eingesetzt werden, da sich der Schutz durch einen RCD nur auf die Steckdose und nicht auf den Stromkreis bezieht. Er erfüllt somit nur den Zusatzschutz. Der Schutz gegen direktes und auch indirektes Berühren muss gegeben sein. Das bedeutet, dass auch die Abschaltbedingung für das entsprechende Netzsystem eingehalten werden muss.
[1]RCD: Residual Current Protective Device, wörtlich Reststromschutzgerät
b) im Außenbereich Endstromkreise bis 32 A mit tragbaren Betriebsmitteln betrieben werden. Ausgenommen sind für den Fall
a) Steckdosen, die durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen ständig überwacht werden. (z.B. in einigen Industriebetrieben) In der deutschen Ausgabe der Norm wurde die Formulierung durch das Wort „ständig“ untermauert. Als „ständig überwacht“ gelten elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn sie von Elektrofachkräften instand gehalten werden und durch messtechnische Maßnahmen sichergestellt ist, dass Schäden rechtzeitig entdeckt und behoben werden können. Durch diese Überwachung soll jederzeit eine Abweichung vom Sollzustand erkannt werden. Dies bedeutet aber, dass häufiger als in der BGV A3 gefordert (vielleicht sogar täglich) eine Überprüfung der elektrischen Anlage erfolgen muss. Grundsätzlich sind somit (fast alle) Steckdosen bis 20 A (hierzu zählen auch die 16 A CEE Steckdosen) mit einem RCD zu schützen. Der Einsatz eines RCDs ist auch notwendig, wenn „nur“ eine Steckdose nachgerüstet wird. Für diese „neue“ Steckdose muss der zusätzliche Schutz realisiert werden, auch wenn sie direkt neben einer vorhandenen Steckdose angeordnet ist. Dies ist entweder möglich durch eine RCD-Schutzeinrichtung in einer Unterverteilung oder durch Verwenden von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in Steckdosenausführung (Personenschutzadapter) nach DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10). Diese Personenschutzadapter in Steckdosenausführung dürfen in diesem Fall eingesetzt werden, da sich der Schutz durch einen RCD nur auf die Steckdose und nicht auf den Stromkreis bezieht. Er erfüllt somit nur den Zusatzschutz. Der Schutz gegen direktes und auch indirektes Berühren muss gegeben sein. Das bedeutet, dass auch die Abschaltbedingung für das entsprechende Netzsystem eingehalten werden muss.
[1]RCD: Residual Current Protective Device, wörtlich Reststromschutzgerät