Verstöße gegen die Pflicht zur Durchführung der energetischen Inspektion an Klimaanlagen nach § 12 EnEV
Die Betreiber von Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt haben innerhalb bestimmter Zeiträume (in Abhängigkeit vom Alter der Anlage) energetische Inspektionen an den Anlagen durchführen zu lassen, so fordert es § 12 der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2007. Da viele Betreiber von Klimaanlagen noch nicht bereit sind, diese Inspektionen durchführen zu lassen – gibt es Argumente in Form von angedrohten Bußgeldern etc. um den Betreiber zu überzeugen?
Ja, die gibt es tatsächlich. Die Bußgelder für den Verstoß gegen § 12 der Energieeinsparverordnung sind in § 8 Absatz 1 Nr. 1 des Energieeinsparungsgesetzes geregelt.
Dort wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR angedroht, wenn der Betreiber einer Klimaanlage diese gemäß § 12 Abs. 1 (EnEV) vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig inspizieren lässt.
Aber nicht nur im Hinblick auf derartige drohende Zwangsmittel sollte sich unsere Branche verstärkt der Durchführung der Energetischen Inspektion zuwenden.
Fachbetriebe, die sich mit dieser Aufgabenstellung beschäftigen, können den potenziellen Kunden gegenüber argumentieren, dass dadurch ein wirksamer Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz von Raumlufttechnischen Anlagen geleistet werden kann.
Neben diesem sogenannten weichen Faktor kann die Energetische Inspektion aber auch zu einer allgemeinen Erhöhung des Betriebsumsatzes führen.
Zum einen wird die Energetische Inspektion selbst dem Kunden als Serviceleistung berechnet. Weiterhin werden aus der Inspektion häufig Vorschläge zur Verbesserung der Anlageneffizienz resultieren, die dem Betreiber dann als Lösungsvorschläge unterbreitet werden können. Im günstigsten Fall ergibt sich daraus ein profitabler Folgeauftrag.
Selbstverständlich ist zudem am Ende auch dem Kunden gedient, der daraus resultierend einen erheblichen Anteil seines Energieverbrauches und damit auch die Betriebskosten senken wird.