Verbote von Kühl und Gefriergeräten
Im nächsten Jahr werden Kühl- und Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen), die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten, verboten (siehe Verordnung (EU) Nr. 517/2014 Art. 11 in Verbindung mit Anhang III Nr. 11). Sind damit alle im Gewerbe eingesetzten Kühl- und Gefriergeräten verboten?
Eine Antwort auf diese Frage ist in den FAQ des Umweltbundesamtes18 (Frage 9.6) zu finden:
Nein. Unter "gewerblicher Verwendung“ versteht die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 „die Verwendung für die Lagerung, Präsentation oder Abgabe von Erzeugnissen zum Verkauf an Endverbraucher, im Einzelhandel und in der Gastronomie“. Damit sind Geräte, die nicht unter diese Definition fallen, nicht vom Verbot nach Art. 11 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang III Nr. 11 erfasst. Umgekehrt bedeutet dies aber nicht, dass z.B. in der Gastronomie eingesetzte Haushaltskühlschränke nicht unter die Definition Haushaltskühlschrank fallen.
Kühl- und Gefriergeräte, die in Hofläden von Landwirten betrieben werden, fallen unter die Definition „gewerbliche Verwendung“, da hier Erzeugnisse gelagert oder präsentiert werden, die an den Endverbraucher verkauft werden.