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Dichtheitsprüfung an stillgelegten Anlagen

Einer unserer Kunden will eine Reihe von Klimaanlagen vorerst außer Betrieb nehmen. Es ist noch nicht klar, was auf Dauer mit den Anlagen geschehen soll. Bei einer Füllmenge von 25 kg R410A pro Anlage, musste bisher jede Klimaanlage alle 6 Monate auf Dichtheit kontrolliert werden. Wie sieht es aus, wenn die Anlagen nicht in Betrieb sind?


Die Verordnung (EU) 517/2014 unterscheidet bei der Verpflichtung zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle nicht zwischen Anlagen, die im Betrieb sind und Anlagen die nicht in Betrieb sind. Dies ist eigentlich auch logisch, da das Kältemittel aus einer Anlage im Stillstand genauso wie aus einer laufenden Anlage austreten kann. Um die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitskontrolle zu umgehen, müsste das Kältemittel aus der Anlage abgesaugt werden. Wenn die Anlagen also über einen längeren Zeitraum außer Betrieb sind, wäre dies sicher eine sinnvolle Maßnahme.