Dichtheitskontrolle bei Neuanlagen
Momentan errichtet unser Kälte-Klima-Fachbetrieb eine komplexe Klimaanlage in einem Hotelneubau. Die Rohrleitungen werden bereits jetzt im Rohbau montiert. Wenn das Hotel fertiggestellt ist, werden die Rohrleitungen größtenteils nicht mehr zugänglich sein. Wie sollte die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?
Die Dichtheitskontrolle an der neu installierten Anlage muss natürlich an der vollständigen Klimaanlage durchgeführt werden. Dies betrifft auch die Anlagenabschnitte, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zugänglich sind. Daher ist die Dichtheit zu prüfen, bevor die Rohrleitungen verkleidet werden. Gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung ist der Zugang zu allen lösbaren Verbindungen sicherzustellen, sofern fluorierte Treibhausgase als Kältemittel eingesetzt werden. Deshalb dürfen an unzugänglichen Stellen nur unlösbare Verbindungen zum Einsatz kommen.
Für die Durchführung der Dichtheitskontrolle wird nach VDMA-Einheitsblatt 24243 eine Nachweisempfindlichkeit von mindestens 5 g/a gefordert. Eine Druckabfallprüfung erreicht diese Genauigkeit nicht. Deshalb muss ein prüfgasbasiertes Verfahren für die Dichtheitsprüfung zur Anwendung kommen. Als Prüfgas eignet sich prinzipiell das Betriebskältemittel. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere fluorierte Kältemittel nach der Prüfung zurückgewonnen werden müssen. Das Abblasen fluorierter Kältemittel stellt eine absichtliche Freisetzung dar, was nach F-Gase-VO (VO EU 517/2014) verboten ist. Weiterhin ist der Prüfdruck des Kältemittels temperaturabhängig und relativ gering. Mit einem detektierbaren Prüfgas wie Formiergas (95 % Stickstoff, 5 % Wasserstoff) kann ein wesentlich höherer Prüfgasdruck gefahren werden und der Wasserstoffanteil ist mit den passenden, sensitiven elektronischen Lecksuchgeräten gut nachweisbar, so dass die geforderte Nachweisempfindlichkeit von 5 g/a erreicht werden kann. Formiergas stellt somit die technisch bessere Alternative gegenüber Kältemittel als Prüfgas dar.
Zur Durchführung der Prüfung wird der betreffende Anlagenabschnitt vorbereitet, ggf. mit Absperrventilen versehen und mit Prüfgas (z.B. Formiergas) beaufschlagt. Vor der Anwendung elektronischer Lecksuchgeräte ist eine Groblecksuche (beispielsweise Anwendung von Lecksuchspray) hilfreich, um große Lecks vorab zu erkennen und zu beseitigen, die sonst die Feinlecksuche stören könnten. Anschließend kommt ein geprüftes elektronisches Lecksuchgerät zum Einsatz. Dabei sind der Abstand zwischen Sonde und Prüfstelle (max. 3 mm) sowie die Geschwindigkeit (max. 2 cm/s) zu beachten. Nach erfolgreicher Prüfung sollte eine geringe Schutzfüllung im Anlagenabschnitt verbleiben. Falls diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorhanden ist, wurde entweder ein Leck übersehen oder der geprüfte Anlagenabschnitt wurde beschädigt.