Kennzeichnung von R32-Anlagen
Wir haben jetzt unsere erste Anlage mit dem A2L-Kältemittel R32 aufgebaut. Bei der Inbetriebnahme stellte sich für uns unter anderem auch die Frage, ob außer der üblichen Anlagenkennzeichnung noch weitere Hinweise an der Anlage angebracht werden müssen.
Tatsächlich unterscheidet sich die Kennzeichnung bei einer R32-Anlage von der an einer herkömmlichen Anlage mit einem A1-Kältemittel.
Folgende Kennzeichnungen sind vorgeschrieben:
Da es sich bei R32 um ein fluoriertes Treibhausgas handelt, besteht die Kennzeichnungspflicht gemäß F-Gase-Verordnung:
der Hinweis, dass das Erzeugnis fluorierte Treibhausgase enthält;
das Kältemittel-Kurzzeichen;
die Menge der im Erzeugnis enthaltenen fluorierten Treibhausgase ausgedrückt in Gewicht (in kg) und in CO2-Äquivalent sowie das Treibhausgaspotenzial des Kältemittels.
Name und Anschrift des Herstellers und, sofern anwendbar, Name und Adresse des bevollmächtigten Vertreters;
Bauart, Seriennummer oder Bezugsnummer;
das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde;
Kältemittel-Kurzzeichen
Kältemittel-Füllmenge;
maximal zulässige(r) Druck/Drücke (PS);