Entsorgungsfachbetrieb
Müssen wir als Kältefachbetrieb zwingend auch als Entsorgungsfachbetrieb eingetragen sein, oder reicht es, wenn man gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz der Anzeigepflicht nachgeht, von welcher man ja befreit ist, wenn man als Entsorgungsfachbetrieb eingetragen ist? Gibt es andere Gesetze nach denen es zwingend erforderlich ist, als Einsammler und Beförderer von Abfällen die entsprechenden Prüfungen abzulegen?
Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist grundsätzlich freiwillig.
Ein Unternehmen erhält das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“, wenn es befugt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation (TÜO) abgeschlossen hat.
Voraussetzung ist die mindestens jährliche Prüfung durch die Sachverständigen der Überwachungsorganisation. Sie bezieht sich u. a. auf die Anforderungen an
- personelle Ausstattung (Zuverlässigkeit, Verantwortlichkeiten, Fach- und Sachkenntnisse, Personalstärke, Fortbildung)
- Versicherungsschutz
- Ausstattung (Geräte, Ausrüstungen)
- Betriebsorganisation
- Dokumentation (Betriebstagebuch)