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Reparatur von R-404A-Anlagen

Wir haben vor einem halben Jahr bei einer Kälteanlage mit dem Kältemittel R-404A eine Leckage am Verdampfer festgestellt. Um ein Entweichen des Kältemittels zu verhindern, wurde der defekte Verdampfer vom Rohrleitungssystem getrennt, das Kältemittel abgesaugt und die Anlage mit Stickstoff befüllt. Jetzt wird die Anlage wieder benötigt und soll demnächst in Betrieb genommen werden. Der defekte Verdampfer wird jetzt ausgetauscht. Nun sind folgende Fragen aufgetaucht: 1. Darf die Anlage wieder mit dem Kältemittel R-404 A befüllt und in Betrieb genommen werden? 2. Ist davon auszugehen, dass die Kälteanlage bis 2030 zu Instandhaltungszwecken mit recyceltem Kältemittel befüllt werden darf? 3. Wie lange darf die Anlage, ohne Eingriff in das Kältesystem, über 2030 hinaus betrieben werden?


Die Antworten auf die beiden letzten Fragen sind in der F-Gase-Verordnung zu finden.

Das Kältemittel R-404A gehört mit einem GWP von 3922 zu den Kältemitteln, deren Verwendung als Frischware für die meisten Kälteanlagen schon seit 2020 verboten ist. Sollte es zu Kältemittelverlusten kommen, so darf der Kältemittelkreislauf bis Ende 2029 mit recyceltem oder wiederaufbereitetem Kältemittel nachgefüllt werden. Ab 2030 ist die Verwendung von R-404A zur Instandhaltung oder Wartung von Kälteanlagen verboten. Danach darf die Anlage zwar noch betrieben werden, aber das Kältemittel darf nicht mehr verwendet werden.

Dazu liefert die F-Gase-Verordnung folgende Definition:

18. „Instandhaltung oder Wartung“ bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, ausgenommen Rückgewinnungstätigkeiten gemäß Artikel 8 und Dichtheitskontrollen gemäß Artikel 4 und Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b, die das Öffnen von Kreisläufen oder anderen Teilen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder dazu bestimmt sind, fluorierte Treibhausgase zu enthalten, erfordern, und zwar im Hinblick auf das Befüllen des Systems mit fluorierten Treibhausgasen, den Ausbau eines oder mehrerer Teile des Kreislaufs oder der Einrichtung, den erneuten Zusammenbau zweier oder mehrerer Kreislauf- oder Einrichtungsteile und die Reparatur von Lecks oder die Zugabe von fluoriertem Treibhausgas;

 

Ob die Anlage wieder mit R-404A in Betrieb gehen darf, ist nicht so eindeutig zu beantworten. Die Anlage wurde für ein paar Monate nicht betrieben und das Kältemittel bis zur fälligen Reparatur zurückgewonnen. Wenn die Anlage jetzt nach der Reparatur wieder in Betrieb gehen soll, handelt es sich aus unserer Sicht um eine „Instandhaltung“ im Sinne der F-Gase-Verordnung, die weiterhin erlaubt ist. Wenn Sie auf Ihre Frage eine rechtsverbindliche Antwort haben möchten, müssten Sie allerdings bei Ihrer zuständigen Landesbehörde anfragen.

 

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die Anlage auf ein Kältemittel mit GWP unter 2500 umzustellen. Ob diese Maßnahme angesichts der weiteren Einschränkungen, die die F-Gase-Verordnung, auch für die Verwendung von Kältemitteln mit kleinerem GWP-Wert, mit sich bringt, tatsächlich sinnvoll ist, gilt es abzuwägen.