Gültigkeit der Zertifizierung
1) Können Sie mir mitteilen, ob das angehängte Zertifikat (Kat I gem. Verordnung (EG) 303/2015) noch Gültigkeit besitzt oder gegebenenfalls erneuert werden muss? 2) Ein Betreiber behauptet, dass Betriebs-/Unternehmenszertifizierungen generell nur 3 Jahre gültig sind, meine Zertifizierung daher abgelaufen sei und er verlangt ein neues Dokument. Ist die Forderung berechtigt?
Zu Frage 1) Ihr Zertifikat der Kategorie I ist weiterhin gültig.
Zwar ist die Verordnung 303/2008, nach der Sie zertifiziert wurden, inzwischen nicht mehr in Kraft – es gilt jetzt die DVO 2015/2067. Trotzdem behalten auch die Zertifizierungen nach der alten Verordnung uneingeschränkt ihre Gültigkeit.
Zu Frage 2) Diese Forderung ist so natürlich nicht berechtigt.
Uns ist bekannt, dass in einigen Bundesländern durch die zuständigen Behörden vorläufige, befristete Unternehmenszertifizierungen ausgestellt wurden. Ist eine Gültigkeitsdauer vermerkt, so muss diese natürlich zum Ablauf verlängert werden.
In Ihrem Fall handelt es sich aber nicht um eine befristete Unternehmenszertifizierung. Diese behält nach unserer Auffassung uneingeschränkt ihre Gültigkeit, sofern die aufgeführten Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Eine verbindliche Aussage dazu erhalten Sie sicher von der Behörde, die die Unternehmenszertifizierung ausgestellt hat.
Auch hier gilt, wie bei der oben beantworteten Frage, dass die neue DVO 2015/2067 keinen Einfluss auf die Gültigkeit alter Zertifikate hat.