Wasserqualität in geschlossenen Kreisläufen
Wir planen zurzeit eine Anlage mit einem Sekundärkreislauf, der mit Wasser/Glykol betrieben werden soll. Gibt es Richtlinien bzw. Technische Regeln für die Wasserqualität solcher Systeme?
Die Qualität des Glykol-Wassergemisches ist natürlich von entscheidender Bedeutung für die Zuverlässigkeit der Anlage. So dürfen die Materialien nicht durchkorrodieren und es dürfen sich nicht zu viele Korrosionsprodukte oder Biofilm-Mengen im Wasser ansammeln, die beispielsweise Ventile zusetzen oder zu einem schlechteren Wärmeübergang führen.
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. hat daher im April 2017 eine BTGA-Regel 3.003 zum Thema „Geschlossene wassergeführte Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe – Zuverlässiger Betrieb unter wassertechnischen Aspekten“ veröffentlicht. Diese empfiehlt ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das bei Wasserkreisläufen für Anlagen mit hohen Verfügbarkeitsanforderungen gerechtfertigt ist. Diese Regel gilt für Anlagen mit Füllmengen über 1000 Liter. Für kleinere Anlagen erscheint der Aufwand dagegen zu hoch. In solchen Fällen kann man sich an der Richtlinie für die Heizungstechnik, VDI 2035 Blatt 2, orientieren.
Generell soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass in den Glykollösungen immer auch Korrosionsschutzinhibitoren enthalten sind. Der Korrosionsschutz ist daher nur gegeben, wenn bei der Wasser-/Glykolmischung die für das jeweilige Fabrikat vorgeschriebene Mindestkonzentration eingehalten wird. Bei einem üblichen Produkt beträgt diese beispielsweise 20 %. Eine zu starke Verdünnung hat im Allgemeinen Korrosion zur Folge.
Einige Anlagenbaufirmen kaufen das Wasser-/Glykol-Gemisch als fertig vorgemischte Lösung (z.B. 40% Glykol) und füllen damit die Anlagen. Solche Fertigmischungen kann man in Form von 1000 l-Gebinden beziehen oder sich mit dem Tankwagen anliefern lassen. Für das Ergänzungswasser stellt man sich noch ein Reserve-Gebinde hin. Bei diesem Vorgehen kann die Anlagenbaufirma keinen Fehler durch Zumischen von falschem Wasser machen (vollentsalztes oder enthärtetes Wasser). Diese Entscheidung hat dann der Lieferant des Gemisches getroffen.