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Gesundheitsgefährdungen durch R404A?

Wir haben eine Frage bezüglich potentieller Gefahren durch das Kältemittel R404A. Bei einem Betreiber haben Beschäftigte geäußert, dass sie den Eindruck hätten, dass überdurchschnittlich viele Mitarbeiter an Krebs erkranken würden. Es stellt sich die Frage, ob dies mit einer extrem undichten Kälteanlage, aus der angeblich mehrere 100 kg R404A jährlich entweichen, zusammenhängen kann. Haben Sie hiervon schon einmal gehört?


Das H-FKW-Kältemittel R404A ist definitiv nicht dafür bekannt Krebs auszulösen. Wenn ein solcher Effekt festgestellt würde, hätte das große Auswirkungen auf den Einsatzbereich dieser Kältemittel, denn krebserzeugende Stoffe müssen grundsätzlich vermieden werden. Trotzdem gibt es natürlich Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Der Arbeitsplatzgrenzwert für R404A liegt bei 1000 ppm. Solange dieser Wert nicht überschritten wird, gilt das Kältemittel auch bei einer langfristigen Belastung als unschädlich. Wenn der Verdacht besteht, dass diese Grenze überschritten wird, sollte eine Messung der Raumkonzentration vorgenommen werden. Was allerdings alles andere als ungefährlich ist, sind die Zersetzungsprodukte, die sich bilden wenn HFKW-Kältemittel an heiße Oberflächen oder in offene Flammen (das kann auch eine Zigarette sein) gelangen. Dabei können ätzendes Fluorwasserstoffgas und Carbonylfluorid entstehen, die letztlich beide  die Lunge angreifen und schädigen können. Unabhängig von den gesundheitlichen Gefahren ist ein Kältemittelverlust in dieser Größenordnung keinesfalls hinnehmbar. Der Betreiber ist gemäß Artikel 3 F-Gase-Verordnung verpflichtet, Leckagen zu verhindern, auf ein Mindestmaß zu begrenzen und alle entdeckten Leckagen unverzüglich reparieren zu lassen. Noch konkreter gibt die ChemKlimaschutzV spezifische Kältemittelverluste als maximal zulässige Menge, die jährlich aus einer Anlage entweichen darf, an. Diese Grenze liegt beispielsweise bei einer Anlage, die 10 Jahre alt ist und eine Füllmenge von über 100 kg hat, bei einem Prozent der Füllmenge. Bei der von Ihnen beschriebenen Anlage ist der spezifische Kältemittelverlust mit Sicherheit überschritten. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 EUR angedroht werden.