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Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis

Module

Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.


Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.


Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.




Module

Modul 4

2024

Modul Kälte 4: Steuerungstechnik für Fortgeschrittene


Theorie- und Elektrolabor:

Komplexe Steuerungen für Kälteanlagen mit:

  • Wechselseitiger Abtauung

  • Kreislaufumkehr

  • Thermobank/Wärmerückgewinnung

  • Verbund- und Kühlstellenregelung

  • Drehzahlregelung

 

Im Elektrolabor werden typische kältetechnische Steuerungen

zur Unterstützung der theoretischen Unterrichtsinhalte aufgebaut.

 

Werkstatt:

  • Praktische Steuerungstechnik komplexer Kälteanlagen



Ziel

Aufbauend auf Modul 2 werden die Kenntnisse in der Elektro- und Steuerungstechnik im Kälteanlagenbau vertieft und typische Anlagenschaltungen praktisch aufgebaut.

Zielgruppen (m/w/d)

Gesellen oder Facharbeiter aus Kälte-Klima-Fachbetrieben

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

Dauer

2 Wochen/80 Unterrichtsstunden

Referent(en)

Kälteanlagenbauermeister der Bundesfachschule

Voraussetzung

Grundkenntnisse aus Modul Kälte 2

Hinweise

In den Lehrgangsgebühren ist ein BFS-Skript enthalten. Werkzeuge, Messgeräte und Materialien werden gestellt.

Termine

02.12.2024 - 13.12.2024 Harztor

Preise

2.374,05 € inkl. 19% Umsatzsteuer
1.995,00 € exkl. Umsatzsteuer



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Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung gemäß aktueller Durchführungsverordnung

Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.

Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.

Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen

Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche

Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik

Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.

Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.

Hinweise

zu allen Modulen

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten


Die Module beginnen - soweit nicht anders ausgewiesen - am ersten Tag um 10.00 Uhr.


Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.