Module
Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.
Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.
Modul SZert
2024
Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung der Kat. I gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067
Theorie und Praxis:
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Eigenschaften und Umweltauswirkungen von Kältemitteln und diesbezügliche Vorschriften
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Betreiben von Entsorgungsgeräten und Druckgasbehältern
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Instandhaltung, Instandsetzung sowie Rückgewinnung
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Dichtheitskontrollen
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Umweltverträglicher Umgang mit Anlagen und Kältemittel während der Montage, Wartung, Instandhaltung, Stilllegung oder Rückgewinnung
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Bau eines lecksicheren Rohrleitungssystems
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Einsatz von Kältemitteln mit niedrigem Treibhauspotenzial
Ziel
Erwerb eines Sachkunde-Zertifikats der Kategorie I nach DVO (EU) 2015/2067
Seit 4. Juli 2008 benötigen Personen, die Arbeiten an ortsfesten Anlagen (mit Kältemittelfüllmengen ab 3 kg) mit F-Gasen durchführen, ein Sachkunde-Zertifikat der Kategorie I.
Zielgruppen (m/w/d)
Mitarbeiter ohne Gesellenprüfung im Kälteanlagenbauer-Handwerk, die bereits durch mehrjährige Berufspraxis und/oder entsprechende Weiterbildungskurse ein fundiertes Wissen in der Kältetechnik erworben haben.
Abschluss
Nach bestandener schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung wird ein Zertifikat der Kategorie I gemäß DVO (EU) 2015/2067 verliehen.
Dauer
5 Tage
Referent(en)
Dozenten der Bundesfachschule
Voraussetzung
Handwerklich-technische oder technische Ausbildung, theoretische Kenntnisse in der Kältetechnik und praktische Fertigkeiten, erworben durch mindestens zwei Jahre Berufs- erfahrung in einem anerkannten Kälte-Klima-Fachbetrieb.
Hinweise
Teilnehmer, die die Voraussetzungen nicht voll erfüllen, können unter Umständen trotzdem an diesem Modul teilnehmen und eine Zertifizierung nach Kategorie II erlangen. Dies wird im Einzelfall geprüft.
Zum Nachweis ist das Formblatt Voraussetzungsnachweis zu Sonderzertifizierung der Bundesfachschule mit Unterschrift des Teilnehmers und der Fachfirma der Anmeldung beizufügen.
Am Vormittag des ersten Tages findet eine theoretische und praktische Prüfung der Zugangsvoraussetzungen statt. Sofern die Prüfung nicht bestanden wird, ist eine weitere Teilnahme am Modul nicht möglich. Bei Abbruch der Teilnahme wird anstatt der Lehrgangsgebühr eine Aufwandspauschale von € 150,- Netto (€ 178,50 Brutto) fällig.
Termine
22.07.2024 - 26.07.2024 Maintal
Preise
1.666,00 € inkl. 19% Umsatzsteuer
1.400,00 € exkl. Umsatzsteuer
Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung gemäß aktueller Durchführungsverordnung
Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.
Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen
Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche
Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik
Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.
Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.
zu allen Modulen
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten
Die Module beginnen - soweit nicht anders ausgewiesen - am ersten Tag um 10.00 Uhr.
Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.