Module
Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.
Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.
Modul 3
2024
Modul Kälte 3: Kälteanlagenbau für Fortgeschrittene
Theorie:
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Erweiterung der Grundkenntnisse in den Bereichen Wärmelehre, Verfahren der Kälteerzeugung sowie Komponenten in Kälteanlagen
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Aufbau, Funktion und Wirkung von kältetechnischen Reglern
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Verordnung (EU) 2024/573 und ChemKlimaSchutzV
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Eigenschaften und Gefahren von Kältemitteln
Labor:
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Untersuchung des Regelverhaltens kältetechnischer Proportionalregler im Kältekreislauf
Werkstatt:
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Bau einer Kälteanlage mit erweiterten Regel- und Steuereinrichtungen
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Einbau und Einstellung der kältetechnischen Proportionalregler
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Dichtheitsprüfung, Lecksuche und Inbetriebnahme
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Einregulierung und Fehlersuche an einer Kälteanlage
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Entsorgung und Außerbetriebnahme
Ziel
Aufbauend auf den Inhalten von Modul Kälte 1 werden Fachkräfte kälte- und klimatechnischer Unternehmen mit einer artverwandten Ausbildung schrittweise an die Kältetechnik herangeführt und erhalten eine hochwertige Basis für die zukünftige Arbeit.
Zielgruppen (m/w/d)
Gesellen oder Facharbeiter aus Kälte-Klima-Fachbetrieben mit Ausbildung in anderen Berufen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung in Modul 1 und 3 kann ein Zertifikat der Kategorie I gemäß DVO (EU) 2015/2067 verliehen werden.
Dauer
3 Wochen/120 Unterrichtsstunden
Referent(en)
Kälteanlagenbauermeister der Bundesfachschule
Voraussetzung
Kenntnisse im Kälteanlagenbau, Besuch von Modul 1. Für das Zertifikat der Kategorie I ist eine für die Tätigkeit befähigende technische oder handwerkliche Ausbildung erforderlich.
Hinweise
In den Lehrgangsgebühren ist ein BFS-Skript enthalten. Werkzeuge, Messgeräte und Materialien werden gestellt.
Termine
10.06.2024 - 28.06.2024 Harztor
09.09.2024 - 27.09.2024 Maintal - ausgebucht (Warteliste)
Preise
3.451,00 € inkl. 19% Umsatzsteuer
2.900,00 € exkl. Umsatzsteuer
Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung gemäß aktueller Durchführungsverordnung
Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.
Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen
Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche
Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik
Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.
Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.
zu allen Modulen
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten
Die Module beginnen - soweit nicht anders ausgewiesen - am ersten Tag um 10.00 Uhr.
Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.