Module
Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.
Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.
Modul 3
2025
Modul Kälte 3: Kälteanlagenbau für Fortgeschrittene
Theorie:
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Erweiterung der Grundkenntnisse in den Bereichen Wärmelehre, Verfahren der Kälteerzeugung sowie Komponenten in Kälteanlagen
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Aufbau, Funktion und Wirkung von kältetechnischen Reglern
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Grundlagen zur Verordnung (EU) 2024/573 ChemKlimaSchutzV
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Eigenschaften und Gefahren von Kältemitteln
Labor:
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Untersuchung des Regelverhaltens kältetechnischer Proportionalregler im Kältekreislauf
Werkstatt:
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Bau einer Kälteanlage mit erweiterten Regel- und Steuereinrichtungen
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Einbau und Einstellung der kältetechnischen Proportionalregler
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Dichtheitsprüfung, Lecksuche und Inbetriebnahme
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Einregulierung und Fehlersuche an einer Kälteanlage
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Entsorgung und Außerbetriebnahme
Ziel
Aufbauend auf den Inhalten von Modul Kälte 1 werden Fachkräfte kälte- und klimatechnischer Unternehmen mit einer artverwandten Ausbildung schrittweise an die Kältetechnik herangeführt und erhalten eine hochwertige Basis für die zukünftige Arbeit.
Zielgruppen (m/w/d)
Gesellen oder Facharbeiter aus Kälte-Klima-Fachbetrieben mit Ausbildung in anderen Berufen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Nach bestandener schriftlicher und praktischer Abschlussprüfung in Modul 1 und 3 kann ein Zertifikat gemäß ChemKlimaschutzV entsprechend verliehen werden (bitte Hinweise beachten).
Dauer
3 Wochen
Referent(en)
Dozenten der Bundesfachschule
Voraussetzung
Kenntnisse im Kälteanlagenbau;
Besuch von Modul 1
Hinweise
In den Lehrgangsgebühren ist ein BFS-Skript enthalten. Werkzeuge, Messgeräte und Materialien werden gestellt.
Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille und Handschuhe sind für den praktischen Teil der Schulung erforderlich und durch den Teilnehmer mitzubringen.
Aufgrund der neuen F-Gase-Verordnung 2024/573 und der sich in Überarbeitung befindlichen Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 werden sich voraussichtlich Ãnderungen der Schulungsinhalte und Abschlüsse ergeben. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die aktuell im Bildungskatalog aufgeführten Inhalte und Abschlüsse, nach Inkrafttreten der neuen Durchführungsverordnung (DVO), für die Schulungen ab 2025 angepasst werden.
Termine
03.02.2025 - 21.02.2025 Maintal
10.02.2025 - 28.02.2025 Harztor
03.03.2025 - 21.03.2025 Maintal
30.06.2025 - 18.07.2025 Harztor
06.10.2025 - 24.10.2025 Maintal
06.10.2025 - 24.10.2025 Harztor
Preise
3.564,05 € inkl. 19% Umsatzsteuer
2.995,00 € exkl. Umsatzsteuer
Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung gemäß aktueller Durchführungsverordnung
Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.
Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen
Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche
Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik
Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.
Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.
zu allen Modulen
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten
Die Module beginnen - soweit nicht anders ausgewiesen - am ersten Tag um 10.00 Uhr.
Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.