Module
Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.
Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.
Modul 5
2025
Modul Kälte 5: Fachkunde für brennbare Kältemittel (Sicherheitsklasse A2L, A2 und A3)
Theorie:
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Brennbare Kältemittel - Einsatzbereich, Eigenschaften, Besonderheiten
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Kältemaschinenöle
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Praktischer Umgang mit brennbaren Kältemitteln
Werkstatt:
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Verbindungstechniken, Verrohrung, Dichtheitsprüfung, Lecksuche
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Aufbau und Inbetriebnahme einer Kälteanlage
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Entsorgung, Außerbetriebnahme
Praktische und theoretische Prüfung
Ziel
Aufbauend auf der beruflichen Erstausbildung oder auf Kenntnissen aus den Modulen 1 bis 3
erhalten die Teilnehmer Sicherheit im Umgang mit brennbaren Kältemitteln und beim Bau von Kälteanlagen mit Propan R290 und R32.
Zielgruppen (m/w/d)
Facharbeiter im Kälteanlagenbau, Mechatroniker für Kältetechnik, Fachkräfte kälte- und klimatechnischer Unternehmen mit einer artverwandten Ausbildung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung, Fachkunde-Zertifikat für brennbare Kältemittel nach bestandener Prüfung (bitte Hinweise beachten).
Dauer
3 Tage
Referent(en)
Dozenten der Bundesfachschule
Voraussetzung
Mindestanforderung sind Kenntnisse aus den Modulen 1 bis 3
Hinweise
In den Lehrgangsgebühren ist ein BFS-Skript enthalten. Werkzeuge, Messgeräte und Materialien werden gestellt.
Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille und Handschuhe sind für den praktischen Teil der Schulung erforderlich und durch den Teilnehmer mitzubringen.
Aufgrund der neuen F-Gase-Verordnung 2024/573 und der sich in Überarbeitung befindlichen Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 werden sich voraussichtlich Ãnderungen der Schulungsinhalte und Abschlüsse ergeben. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die aktuell im Bildungskatalog aufgeführten Inhalte und Abschlüsse, nach Inkrafttreten der neuen Durchführungsverordnung (DVO), für die Schulungen ab 2025 angepasst werden.
Termine
24.03.2025 - 26.03.2025 Maintal
14.04.2025 - 16.04.2025 Harztor
27.10.2025 - 29.10.2025 Harztor
03.11.2025 - 05.11.2025 Maintal
17.11.2025 - 19.11.2025 Leonberg
Preise
1.356,60 € inkl. 19% Umsatzsteuer
1.140,00 € exkl. Umsatzsteuer
Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung gemäß aktueller Durchführungsverordnung
Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.
Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen
Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche
Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik
Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.
Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.
zu allen Modulen
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten
Die Module beginnen - soweit nicht anders ausgewiesen - am ersten Tag um 10.00 Uhr.
Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.