Zum Hauptinhalt springen
Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis

Module

Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.


Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.


Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.




Module

Modul 6

2025

Modul 6: Kälteanlagenbau mit Kohlendioxid (R744) als Kältemittel


Theorie:

  • CO2 - Eigenschaften und Gefahren

  • CO2 als Kältemittel - Einsatzgebiete, Besonderheiten

  • Vor- und Nachteile von  CO2-Anlagen gegenüber anderen Kälteanlagensystemen

  • Aufbau, Funktion und Vergleich transkritischer und subkritischer Anlagensysteme

  • Arbeitsschutzrechtliche und normative Regelungen für  CO2-Anlagen

Praxis:

  • Verbindungstechniken, Verrohrung, Dichtheitsprüfung und Lecksuche

  • BFS Harztor: Aufbau und Inbetriebnahme einer R134a / R744-Kaskade

  • BFS Maintal: Aufbau und Inbetriebnahme von  CO2-Split-Systemen

  • Entsorgung und Außerbetriebnahme



Ziel

Aufbauend auf der beruflichen Erstausbildung oder auf Kenntnissen aus den Modulen 1 bis 3 erhalten die Teilnehmer Sicherheit im Umgang und Grundkenntnisse im Anlagenbau mit dem Kältemittel R744.

Zielgruppen (m/w/d)

Facharbeiter im Kälteanlagenbau, Mechatroniker für Kältetechnik, Fachkräfte kälte- und klimatechnischer Unternehmen mit einer artverwandten Ausbildung

Abschluss

Teilnahmebescheinigung und ggf. Zertifizierung nach ChemKlimaschutzV

Dauer

4 Tage

Referent(en)

Dozenten der Bundesfachschule

Voraussetzung

Mindestanforderung sind Kenntnisse aus den Modulen 1 bis 3

Hinweise

In den Lehrgangsgebühren ist ein BFS-Skript enthalten. Werkzeuge, Messgeräte und Materialien werden gestellt.

Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille und Handschuhe sind für den praktischen Teil der Schulung erforderlich und durch den Teilnehmer mitzubringen.

Aufgrund der neuen F-Gase-Verordnung 2024/573 und der sich in Überarbeitung befindlichen Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 werden sich voraussichtlich Ãnderungen der Schulungsinhalte und Abschlüsse ergeben. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die aktuell im Bildungskatalog aufgeführten Inhalte und Abschlüsse, nach Inkrafttreten der neuen Durchführungsverordnung (DVO), für die Schulungen ab 2025 angepasst werden.

Termine

13.01.2025 - 16.01.2025 Harztor
31.03.2025 - 03.04.2025 Maintal
07.07.2025 - 10.07.2025 Harztor
15.09.2025 - 18.09.2025 Harztor
10.11.2025 - 13.11.2025 Leonberg

Preise

1.701,70 € inkl. 19% Umsatzsteuer
1.430,00 € exkl. Umsatzsteuer



< Zurück zur Übersicht

Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung gemäß aktueller Durchführungsverordnung

Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.

Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.

Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen

Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche

Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik

Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.

Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.

Hinweise

zu allen Modulen

Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten


Die Module beginnen - soweit nicht anders ausgewiesen - am ersten Tag um 10.00 Uhr.


Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.