Module
Die Module "Kälte- und Klimatechnik in Theorie und Praxis" dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können nach Bedarf kombiniert werden und eignen sich für den Einstieg in die Kältetechnik.
Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Im Rahmen der Module kann eine Prüfung zur Zertifizierung gemäß Kategorie II (Modul 1) oder Kategorie I (Modul 1 und 3) abgelegt werden.
Modul Splitklima
2025
Modul Splitklimaanlagen in der Raumlufttechnik - Planung, Betrieb und Wartung
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Grundkenntnisse über feuchte Luft, Einführung in die Handhabung des h,x-Diagramms als Berechnungs- und Arbeitshilfe, Verfahren und der Wärme- und Feuchterückgewinnung im Heiz- und Kühlbetrieb
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Normen und Richtlinien, Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes (MLAR, MLüAR, Verwendbarkeit von Bauprodukten)
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Rückwirkungen der Anlagentechnik auf die Bauphysik der Gebäude, Grundlagen der Luftschallausbreitung sowie Körperschallentstehung und Bedämpfungsmöglichkeiten, Wärmedämmung, Kälte- und Feuchteschutz
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Kennenlernen des Planungsablaufs anhand eines Projektbeispiels, Berechnungsgrundlagen für Last und Leistung, Festlegung der Luftvolumenströme, einfache Berechnung des Rohrnetzes, Auswahl der Innen- und Außengeräte, technische Kommunikation
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Übergabe einer Anlage an den Kunden, Nachweis der Leistungsfähigkeit und Energieeffizienz der Anlage, Messen von Anlagenparametern, Bestandsdokumentation, Einweisung des Bedienpersonals
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Betrieb und Wartung, Vorgaben aus VDMA 24186 Teil 1 und 3 (RLT und Kälte), Zusammenhänge zwischen den Erfordernissen der VDI 6022-1 Tab. 8 und den VDMA-Einheitsblättern, Wartungs- und Checklisten erstellen und interpretieren
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Hygienegrundlagen in der Lüftungstechnik
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Anforderungen an Errichtung und Wartung von RLT-Anlagen, Technische Messverfahren zur Überwachung von RLT-Anlagen, Erkennung hygienerelevanter Risiken, orientierende Bestimmung der Gesamtkeimzahlen
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Maßgebende Rechtsvorschriften, technische Regeln für den Betrieb und die Wartung von RLT-Anlagen
Ziel
Die Teilnehmer erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten für den Bau, den Umbau, die Erweiterung sowie die Wartung von Raumlufttechnischen Anwendungen in der Splitklima-Anlagentechnik.
Zielgruppen (m/w/d)
Facharbeiter aus Betrieben der Kälte-Klima-Technik mit Ausbildung in anderen Berufen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Dauer
1 Woche
Referent(en)
Dipl.-Ing. V. Otto;
Dozenten der Bundesfachschule
Voraussetzung
Technische Ausbildung
Hinweise
In den Lehrgangsgebühren ist ein BFS-Skript enthalten. Werkzeuge, Messgeräte und Materialien werden gestellt.
Es erfolgt keine Zertifizierung gemäß ChemKlimaschutzV.
Termine
Auf Anfrage
Preise
1.761,20 € inkl. 19% Umsatzsteuer
1.480,00 € exkl. Umsatzsteuer
Modul Sonderzertifizierung: Zertifizierung gemäß aktueller Durchführungsverordnung
Seit 4. Juli 2008 darf laut "F-Gase-Verordnung" Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Sachkunde-Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt.
Voraussetzung für die Vergabe der Zertifikate aller Kategorien ist immer eine erfolgreich abgelegte praktische und theoretische Prüfung. Personen, die noch nicht die geforderte theoretische und praktische Prüfung nachweisen können (beispielsweise Personen aus anderen Handwerken, die in der Kälte-Klima-Technik tätig sind), haben die Möglichkeit, mit diesem Kurs die Zertifizierung zu erlangen, sofern sie alle Voraussetzungen mitbringen.
Modul Betrieb und Wartung von Kälteanlagen
Voraussetzungen: Technische Ausbildung, kältetechnische Kenntnisse und Erfahrung, min. Kat. I oder II gemäß DVO (EU) 2015/2067, Kenntnisse in Dichtheitsprüfung und Lecksuche
Grundausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten in der Kälte- und Klimatechnik
Die festgelegten Tätigkeiten beschränken sich auf die Errichtung, Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Anlagenteile von Kälte- und Klimaanlagen.
Voraussetzungen: Bestätigte praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kälteanlagenbauer oder eine gleichwertige Ausbildung.
zu allen Modulen
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, die Verbrauchsmaterialien und die Benutzung von Werkzeugen und Geräten
Die Module beginnen - soweit nicht anders ausgewiesen - am ersten Tag um 10.00 Uhr.
Die aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen repräsentieren den Stand der Technik zum Zeitpunkt des Druckes des Bildungskataloges. Sich ergebende Änderungen bzw. Ergänzungen der Vorschriften werden in den Modulen berücksichtigt und können auf der Internetseite der Bundesfachschule eingesehen werden.